Ihr Anlass
Für Steuerberater & Finanzämter
Unterlagen, die der Prüfung standhalten – formal sauber und inhaltlich begründet.
Für steuerliche Anlässe – Erbschaft- und Schenkungsteuer, Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, Abschreibungsfragen – zählt vor allem eines: eine Bewertung, die vor der Behörde Bestand hat.
Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB mit vollständiger Dokumentation der Datenquellen und einer nachvollziehbaren Begründung des angewandten Verfahrens.
Als Kanzlei arbeiten wir zuverlässig zu, halten Fristen ein und stehen für Rückfragen Ihrer Mandanten oder der Behörde zur Verfügung.
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