Ihr Anlass
Für Amtsgerichte
Gutachten, die nach § 194 BauGB anerkannt sind und im Verfahren tragen.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen muss eine Wertermittlung jederzeit überprüfbar sein – von der Datengrundlage bis zur Wahl des Wertermittlungsverfahrens.
Wir erstellen Gutachten nach § 194 BauGB in der geforderten Tiefe, beschaffen die notwendigen behördlichen Unterlagen eigenständig und dokumentieren den Objektzustand vollständig.
Die Abrechnung erfolgt nach JVEG. Termine und Fristen stimmen wir direkt mit dem Gericht ab.
Zum VerkehrswertgutachtenSie benötigen eine belastbare Wertermittlung?
Schildern Sie uns kurz Ihren Anlass – wir melden uns mit einer transparenten Einschätzung zu Umfang, Dauer und Honorar.
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